Musterteilnahmebedingungen für die Verswendung durch die Orga-Teams des Waldraben e.V. Sofern nicht anders beschrieben, handeln die Organisatoren privat und nicht für den Verein. Die Übernahme dieser Muster-Teilnahmebedingung macht eine Veranstaltung nicht zu einer Veranstaltung des Waldraben e.V.

Stand 01.10.2024

  1. Bei der vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um ein sogenanntes Fantasy Life Rollenspiel. Bei einem Fantasy Life Rollenspiel ist mit gewissen Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und Verfassung der Teilnehmer zu rechnen. Insbesondere kann es bei einer derartigen Veranstaltung zu Situationen kommen, bei denen aus der Natur der Veranstaltung resultierende Risiken für den Teilnehmer auftreten können (z.B. Nachtwanderungen durch die freie Natur, Kämpfe mit Polsterwaffen, Verwendung von für die Darstellung von magischen Effekten, etc. notwendigen pyrotechnischen Artikeln, sowie andere für das Spiel notwendige Handlungen).
  2. Die Teilnahme am Spiel geschieht auf eigene Gefahr. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verursachte Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Haftpflichtversicherung setzen wir grundsätzlich voraus.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuß von Drogen oder übermäßigen Genuß von Alkohol mit dem Ausschluß von der Veranstaltung – ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages – zu ahnden.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig beim Veranstalter über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
  6. Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, diese vor Beginn einer Veranstaltung und vor jedem Einsatz einer Überprüfung zu unterziehen.
  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und seine Umgebung zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist unter anderem generell verboten:
    * Die Verwendung von nicht für LARP-Veranstaltungen geeigneten Polsterwaffen oder von sämtlichen anderen Gegenständen als Waffen
    * Die Verwendung von Blankwaffen
    * Die Verwendung von objektiv ungeeigneter und gefährlicher Ausrüstung.
    * Körperliche Angriffe oder Übergriffe auf einen anderen Teilnehmer jeglicher Art.
  8. Dem Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  10. Alle Film-, Bild- und Tonrechte der Veranstaltungen sowie die Rechte an allen Namen und Hintergrundgeschichten der Con liegen räumlich und zeitlich unbegrenzt beim Veranstalter
  11. Bei Absage seitens des Spielers gelten die Regeln des BGB.  
  12. Im Laufe der Veranstaltung setzt der Veranstalter schwer zu entfernende bzw. schwer auswaschbare Farbmittel und Flüssigkeiten ein (z.B. Kunstblut), die auch auf den Körper und die Kleidung der Teilnehmer gelangen können. Es wird daher Kleidung empfohlen, die für eine solche Veranstaltung zweckmäßig ist.
  13. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einiger Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  14. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.